Eine anonyme Arbeitssituation in einem handwerklichen Umfeld zeigt Hände, Werkzeuge und Bargeld.

Schwarzarbeitsbekämpfung

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist auch im Landkreis Vechta von stetig zunehmender Bedeutung. Durch die Schwarzarbeit entsteht ein Schaden in Milliardenhöhe. Um effektiv dagegen vorzugehen und den hohen finanziellen Verlust einzuschränken sind Polizei, Landkreis und Zoll auf Ihre Hilfe angewiesen.

Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist die Palette der Verstöße weit gefächert.

Für den überwiegenden Teil der gesetzlich normierten Verfolgungsaufgaben liegt die Zuständigkeit bei den Behörden der Zollverwaltung. Dies ist für den Bereich des Landkreises Vechta das Hauptzollamt in Osnabrück, Piesberger Straße 59, 49090 Osnabrück, Tel. 0541-2009-100.

Der Landkreis Vechta ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständig für die Verfolgung von Verstößen in folgenden Bereichen:

  • Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn eines selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 Gewerbeordnung)
  • Verpflichtung zum Erwerb der erforderlichen Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung)
  • Selbständiger Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle

Ihre Ansprechperson:

Hauptzollamt in Osnabrück

Telefon0541-3301-2000